Weibern / Eifel  2024

Bekanntmachung:

Es wird darauf hingewiesen, dass nach den bestehenden Satzungen in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Brohltal bezüglich der Räum- und Streupflicht im Winter folgende Regelung gilt:

Die Besitzer und Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch öffentliche Straßen erschlossen werden, sind verpflichtet, wenn die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen durch Schneefall erschwert wird, den Schnee unverzüglich wegzuräumen. Der Schnee ist so zu lagern, dass Gehweg und Abflussrinnen nicht behindert werden (auch bei Tauwetter).

Bei Glatteis sind Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen zu streuen. Das Bestreuen soll vorrangig mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) erfolgen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die bestreuten bzw. geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen in der Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Hier hat sich der später Streuende an die schon bestehende Gehwegrichtung der Nachbargrundstücke anzupassen.

Erforderlichenfalls sind die Straßen mehrmals am Tag zu streuen oder zu räumen, so dass während den allgemeinen Verkehrszeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und den besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. Im Interesse der Verkehrssicherheit und der Gesundheit der Mitmenschen bitten wir Sie, diese notwendigen Vorschriften zu beachten und zu befolgen.

Weiter ist darauf zu achten, dass die Hydranten schnee- und eisfrei gehalten werden, um bei einem Brandfall eine schnellstmögliche Hilfe der Feuerwehr zu ermöglichen. Die Hydranten dürfen auch nicht zugestellt werden.

Der zum Teil von den Ortsgemeinden durchgeführte Räum- und Streudienst stellt eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinden dar. Er soll die Anlieger lediglich bei ihrer Aufgabe unterstützen, sie aber nicht von ihrer Räum- und Streupflicht befreien.

Leider ist immer wieder festzustellen, dass der freiwillige Räum- und Streudienst der Ortsgemeinden durch parkende Autos behindert wird. Die Anlieger werden deshalb gebeten, bei zu erwartendem Schneefall ihre Fahrzeuge nicht auf der Straße abzustellen.

Niederzissen, 21.11.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal

-örtliche Ordnungsbehörde-

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56745 Weibern
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