Aktuelles
Am Dienstag, dem 03. Dezember und am Mittwoch dem 04. Dezember wurde in der Hommersbergstraße ein Beitrag für die SWR-Sendereihe Hierzuland produziert. Die Ausstrahlung in der Landesschau Rheinland Pfalz ist angekündigt für den 23.12.2024 zwischen 18:15 Uhr und 19:30 Uhr.
In 2011 wurde bereits ein Hierzuland-Beitrag über die Weiberner Bahnhofstraße ausgestrahlt.
Bekanntmachung:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach den bestehenden Satzungen in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Brohltal bezüglich der Räum- und Streupflicht im Winter folgende Regelung gilt:
Die Besitzer und Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch öffentliche Straßen erschlossen werden, sind verpflichtet, wenn die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen durch Schneefall erschwert wird, den Schnee unverzüglich wegzuräumen. Der Schnee ist so zu lagern, dass Gehweg und Abflussrinnen nicht behindert werden (auch bei Tauwetter).
Bei Glatteis sind Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen zu streuen. Das Bestreuen soll vorrangig mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) erfolgen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die bestreuten bzw. geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen in der Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Hier hat sich der später Streuende an die schon bestehende Gehwegrichtung der Nachbargrundstücke anzupassen.
Erforderlichenfalls sind die Straßen mehrmals am Tag zu streuen oder zu räumen, so dass während den allgemeinen Verkehrszeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und den besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. Im Interesse der Verkehrssicherheit und der Gesundheit der Mitmenschen bitten wir Sie, diese notwendigen Vorschriften zu beachten und zu befolgen.
Weiterlesen: Räum- und Streupflicht der Anlieger bei Schnee und Glatteis
In der vergangenen Woche lud die Ortsgemeinde Weibern ihre Senioren ab 70 Jahren zu einem Seniorennachmittag ein. Zum Auftakt fuhren die rund 40 Teilnehmer nach Maria Laach. Dort erwartete sie eine geführte Besichtigungstour durch das Gelände des Klosters und einige Gebäude.
Von vielen interessanten Details wusste der Touristenführer zu berichten, z. B. über die Kapelle am ehemaligen Eingangstor, die Adenauerpforte, die Nikolauskapelle und den Mönchsfriedhof. Den Höhepunkt bildete der Eintritt in die alte Bibliothek des Klosters. Für viele war es der erste Besuch dieser Attraktion von Maria Laach, dementsprechend beeindruckt waren alle von der Schönheit und den Ausmaßen.
Anschließend ging es wieder per Bus zurück in den Heimatort, wo Kaffee und Kuchen an herbstlich geschmückten Tischen im Anbau der Halle warteten. Hier stießen dann auch die 30 Teilnehmer des Nachmittags dazu, die nicht an dem Ausflug teilnehmen konnten oder wollten. Ortsbürgermeister Florian Müller informierte die Anwesenden über gegenwärtige und in der Zukunft liegenden Projekte der Gemeinde und bedankte sich bei allen Helfern für die Unterstützung des Seniorentags.
Der Tag endete mit einem gemütlichen Zusammensein bei dem ein oder anderen Getränk und einem guten Gespräch.
Mögliche Wolfsattacken im Bereich der Verbandsgemeinde Brohltal werden untersucht
Nachdem in einem Gatter in Spessart in der Verbandsgemeinde Brohltal in der Nacht vom 3. auf den 4. November 13 Dammwildtiere gerissen wurden, ist am 10. November in Hohenleimbach ein gerissenes Wildtier gefunden worden. Aktuell laufen Untersuchungen, ob die Angriffe von Wölfen oder Luchsen ausgegangen sein könnten.
Zur Klärung wurden DNA-Spuren an den gerissenen Tieren entnommen, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen. Das Bundesamt für Naturschutz hat in einem Leitfaden eine
Zusammenfassung von Wolfsverhalten, Ursachen und Handlungsbedarf erstellen lassen. Das Konzept dient der Bewertung von Wolfsverhalten und gibt Handlungsempfehlungen. Hier ein Auszug daraus:
- Hunde an der Leine führen: In Gebieten, in denen der Wolf gesichtet wurde oder vermutet wird, sind Hunde unbedingt angeleint zu führen.
- Nutztiere wolfssicher unterbringen: Nutztierhalter sollten ihre Tiere in der Nacht sicher unterbringen und den Weideschutz entsprechend anpassen. Schutzmaßnahmen für Gehegewild und Weidetiere konnen über das Bundesamt für Naturschutz unter www.bfn.de eingesehen werden.
- Verhalten bei Wolfsbegegnungen: Im unwahrscheinlichen Fall einer Begegnung mit einem Wolf sollte man sich lautstark bemerkbar machen, ruhig zurückweichen und nicht weglaufen.
Zusätzlich weist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität auf weiterführende Verhaltenstipps hin. Ein Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz kann im Internet mit folgenden Link eingesehen werden:
https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Service/Publikationen/Managementplan_fuer_den_Umgang_mit_Woelfen_in_RLP_2023.pdf
Falls Sie ungewöhnliches Verhalten bei Tieren bemerken, weitere Tierkadaver entdecken oder möglicherweise einen Wolf sichten, melden Sie dies bitte der KLUWO, einer Zentralstelle der Forstverwaltung in Rheinland-Pfalz. Hotline: 06306-911-199, Mail:
Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal
Pressestelle
Niederzissen, 11.11.2024
Das Baulandumlegungsverfahren für das Baugebiet Buschacker II ist abgeschlossen. Nun kann zum einen die Erschließung erfolgen, und zum zweiten die Veräußerung der insgesamt 28 entstehenden Baugrundstücke angegangen werden. Die bisherige Planung mit der Einteilung der Grundstücke und dem Verlauf der Straße wurde im Geoportal Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Da die Grundstücke im voll erschlossenen Zustand abgegeben werden sollen können fixe Preise erst nach der Kalkulation der Erschließungsmaßnahme berechnet und angegeben werden.