Aktuelles
Karnevalszug 10. Februar 2024 - teilnehmende Gruppen
Karnevalszug 18. Februar 2023 - teilnehmende Gruppen
An Pfingsten steht wieder ein Besuch unserer Partnergemeinde in Österreich an. Wie immer werden uns die Gastgeber mit einem abwechslungsreichen Programm ein schönes Wochenende bereiten. Abfahrt ist am Freitag 06.06.25, zurückgefahren wird Montag 09.06.25. Wer mitfahren möchte meldet sich bitte im Gemeindebüro unter 02655/1058 oder per Mail
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
Ortsbürgermeister
Informationen zur Partnerschaft
Auch in diesem Jahr findet wieder der traditionelle Karnevasumzug in Weibern statt! Dieser wird am Karnevalssamstag, genauer gesagt am 01.03.2025 durchgeführt.
Hierfür können sich gerne interessierte Gruppen melden, welche am Zug teilnehmen wollen!
Interessante Infos: Den einzelnen Gruppen werden viele Süßigkeiten vom Vereinsring Weibern gestellt! Zudem erhalten alle Gruppen einen Getränkegutschein für die anschließende Party in der Robert-Wolff-Halle!
Wer Interesse hat, hat mehrere Möglichkeiten uns zu kontaktieren:
– Per Mail an:
– Per Telefon/Whatsapp unter der 01578/6854355
Wir freuen uns schon darauf, zusammen mit den teilnehmenden Gruppen und den Zuschauern am Straßenrand einen tollen Karnevalsumzug zu erleben!
Vereinsring Weibern e.V.
Werke des Künstlers Georg Ahrens in der Weiberner Talaue
Am Samstag, 14. Dezember 2024 fand in einer kleinen Feierstunde die offizielle Einweihung und Übergabe einiger Werke des Bildhauers Georg Ahrens (geboren 1947 in Koblenz,

verstorben im Oktober 2021) in der Talaue statt. Seiner Familie fiel die Aufgabe zu, den Nachlass des geliebten Verstorbenen zu sichten und unterzubringen. Im Zuge dieser Aufgabe konnte sie glücklicherweise auf die Hilfe des Weiberner Steinhauervereins, mit Johannes Montermann in Person, bauen. Und tatsächlich entstand über diesen Austausch miteinander die Idee, einige der Arbeiten hier in der Talaue aufzustellen, um die Werke von Georg Ahrens der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können. Der Dank dafür geht an die Familie, an Johannes Montermann als Vertreter des Steinhauervereins und an die Ortsgemeinde. Alle zusammen haben die Aufstellung der fünf Engelsstehlen und zwei weitere Skulpturen möglich gemacht. Und wer weiß, vielleicht ist dies erst der Grundstein eines Skulpturenparks der Gemeinde Weibern für verschiedene Künstler. Mögen die Engel uns hold sein!
Bekanntmachung:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach den bestehenden Satzungen in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Brohltal bezüglich der Räum- und Streupflicht im Winter folgende Regelung gilt:
Die Besitzer und Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch öffentliche Straßen erschlossen werden, sind verpflichtet, wenn die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen durch Schneefall erschwert wird, den Schnee unverzüglich wegzuräumen. Der Schnee ist so zu lagern, dass Gehweg und Abflussrinnen nicht behindert werden (auch bei Tauwetter).
Bei Glatteis sind Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen zu streuen. Das Bestreuen soll vorrangig mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) erfolgen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die bestreuten bzw. geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen in der Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Hier hat sich der später Streuende an die schon bestehende Gehwegrichtung der Nachbargrundstücke anzupassen.
Erforderlichenfalls sind die Straßen mehrmals am Tag zu streuen oder zu räumen, so dass während den allgemeinen Verkehrszeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und den besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. Im Interesse der Verkehrssicherheit und der Gesundheit der Mitmenschen bitten wir Sie, diese notwendigen Vorschriften zu beachten und zu befolgen.
Weiterlesen: Räum- und Streupflicht der Anlieger bei Schnee und Glatteis