Aktuelles
Im Rahmen einer Mitgliederversammlung wählte die Freiwillige Feuerwehr Weibern eine neue Wehrführung. Bürgermeister Johannes Bell konnte anschließend Martin Ebert zum neuen Wehrführer sowie Tim Radermacher zu seinem Stellvertreter ernennen.
Mit Martin Ebert übernimmt ein äußerst erfahrener Feuerwehrmann die Leitung der Einheit. Der 41-Jährige ist seit dem Jahr 2002 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Weibern und damit seit fast 24 Jahren im Dienst der Allgemeinheit aktiv. Bereits seit 2012 ist er als stellvertretender Wehrführer tätig. Ein Jahr später wurde er zum Brandmeister befördert. Bürgermeister Bell würdigte bei der Ernennung insbesondere die langjährige Einsatzbereitschaft und das Engagement Eberts: „Mit Martin Ebert gewinnt die Feuerwehr Weibern einen fachlich versierten und verantwortungsbewussten Wehrführer. Ich danke ihm ausdrücklich für seine Bereitschaft, weiterhin Verantwortung in der Wehrführung zu übernehmen und seine Erfahrung zum Wohl der Gemeinschaft einzubringen“, so Bell.
Zum stellvertretenden Wehrführer wurde Tim Radermacher bestellt. Der 29-Jährige trat 2012 in die Freiwillige Feuerwehr Weibern ein und hat sich seither als Truppführer und Atemschutzgeräteträger einen festen Platz innerhalb der Einheit erarbeitet. Durch seine Einsatzbereitschaft und Fachkompetenz stellt er eine wichtige Stütze im Feuerwehrdienst dar. Auch ihm sprach Bürgermeister Bell seinen Dank aus und betonte die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements.
Bürgermeister Johannes Bell wünscht der neuen Wehrführung viel Erfolg, eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Mannschaft sowie stets eine gesunde Rückkehr von allen Einsätzen.
Glückwünsche überbrachten weiterhin die komplette Wehrleitung der Verbandsgemeinde Brohltal mit Markus Meid und seinen beiden Stellvertretern Dominik Müller und Michael Hartung sowie Ortsbürgermeister Florian Müller und der Erste Beigeordnete Helmut Reuter für die Ortsgemeinde Weibern.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN | Dienstag, 06. Januar 2026
Räum- und Streupflicht der Anlieger bei Schnee und Glatteis
VG Brohltal
Es wird darauf hingewiesen, dass nach den bestehenden Satzungen in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Brohltal bezüglich der Räum- und Streupflicht im Winter folgende Regelung gilt:
Die Besitzer und Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch öffentliche Straßen erschlossen werden, sind verpflichtet, wenn die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen durch Schneefall erschwert wird, den Schnee unverzüglich wegzuräumen. Der Schnee ist so zu lagern, dass Gehweg und Abflussrinnen nicht behindert werden (auch bei Tauwetter).
Bei Glatteis sind Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen zu streuen. Das Bestreuen soll vorrangig mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) erfolgen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die bestreuten bzw. geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen in der Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Hier hat sich der später Streuende an die schon bestehende Gehwegrichtung der Nachbargrundstücke anzupassen.
Erforderlichenfalls sind die Straßen mehrmals am Tag zu streuen oder zu räumen, so dass während den allgemeinen Verkehrszeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und den besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. Im Interesse der Verkehrssicherheit und der Gesundheit der Mitmenschen bitten wir Sie, diese notwendigen Vorschriften zu beachten und zu befolgen.
Weiter ist darauf zu achten, dass die Hydranten schnee- und eisfrei gehalten werden, um bei einem Brandfall eine schnellstmögliche Hilfe der Feuerwehr zu ermöglichen. Die Hydranten dürfen auch nicht zugestellt werden.
Der zum Teil von den Ortsgemeinden durchgeführte Räum- und Streudienst stellt eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinden dar. Er soll die Anlieger lediglich bei ihrer Aufgabe unterstützen, sie aber nicht von ihrer Räum- und Streupflicht befreien.
Leider ist immer wieder festzustellen, dass der freiwillige Räum- und Streudienst der Ortsgemeinden durch parkende Autos behindert wird. Die Anlieger werden deshalb gebeten, bei zu erwartendem Schneefall ihre Fahrzeuge nicht auf der Straße abzustellen.
Niederzissen, 17.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal
-örtliche Ordnungsbehörde-
| Datum | Datum2 | Veranstaltung | Verein |
| 17.01.2026 | Kirchgang & Totengedenken, anschließend Jahreshauptversammlung | St. Seb. Schützen | |
| 06.02.2026 | Kindersitzung | Vereinsring | |
| 07.02.2026 | Karnevalsparty | Iron Dicks / Möhnen | |
| 14.02.2026 | Karnevalumzug Weibern | Vereinsring | |
| 27.02.2026 | Blutspende | DRK | |
| 12.04.2026 | Sauschießen | St. Seb. Schützen | |
| 25.04.2026 | Familientag | TuS | |
| 08.05.2026 | Blutspende | DRK | |
| 17.05.2026 | Internaionaler Museumstag - Öffnung Tuffsteinmuseum und Führung Tuffsteinbrüche | Heimatfreunde | |
| 04.06.2026 | Königsschießen und Dorfmeisterschaft der Vereine | St. Seb. Schützen | |
| 13.06.2026 | Bezirkskönigsschießen und Schützenfest | St. Seb. Schützen | |
| 13.06.2026 | 14.06.2026 | Tag der offenen Tür und Stöbelturnier | Feuerwehr |
| 21.06.2026 | 34. RTF / 29. CTF / 1. Gravelride | RSC Wildpferde | |
| 03.07.2026 | 06.07.2026 | Kirmes | Gemeinde |
| 10.07.2026 | Blutspende | DRK | |
| 08.08.2026 | Doppel und Mixed - Turnier | TC Weibern | |
| 12.08.2026 | 16.08.2026 | 14. Konrad Cup LK Turnier | TC Weibern |
| 05.09.2026 | 50 Jahre TC Weibern | TC Weibern | |
| 25.09.2026 | Blutspende | DRK | |
| 03.10.2026 | 100 Jahre DRK OV Weibern | DRK | |
| 11.10.2026 | Abschlussschießen und Familientag | St. Seb. Schützen | |
| 31.10.2026 | Halloweenparty | Iron Dicks | |
| 07.11.2026 | St. Martinsumzug mit anschl. Döppekooche-Essen | Möhnen | |
| 27.11.2026 | Blutspende | DRK | |
| 12.12.2026 | Weihanchtsmarkt | Gemeinde | |
| 13.12.2026 | Weihnachtskonzert | Gesangsverein |
01.08.2025
Pressemeldung der Ortsgemeinde Weibern
Bewilligung EFRE Mittel für die Robert-Wolff-Halle
Weibern knackt den Jackpot – Millionenförderung für die Robert-Wolff-Halle
Es gibt wohl kaum einen Bürger von Weibern, der sich sein Dorf ohne die Robert-Wolff-Halle vorstellen kann: Egal, ob zum Sport oder zum Feiern – die Halle gehört immer dazu.
Nun ist das Gebäude aber in die Jahre gekommen, und vor allem die Energiekosten verschlingen immer größere Summen. Ohne entsprechende Sanierung wären die Kosten schon bald nicht mehr zu schultern. Doch woher das Geld nehmen, das für eine solche Mammutaufgabe nötig ist?
Ortsbürgermeister Florian Müller und sein Team gingen das Problem entschlossen an. Schließlich fand sich auf Initiative des Ersten Beigeordneten Helmut Reuter eine mögliche Lösung:
Karnevalszug 1. März 2025 - teilnehmende Gruppen
Karnevalszug 1. März 2025 - Hücks Kier
Karnevalszug 1. März 2025 - Mariensäule
Bilder von Bernd Rausch (Wer eine Original-Fotodatei haben möchte, möge sich bei mir melden)












































































































































































































