
Die Benutzungs- und Mietordnung der Robert Wolff-Halle Weibern vom 02.08.2001 in der Fassung vom 05.02.2009 einschließlich der Anlage Mietpreistarif in der Fassung vom 25.01.2022 wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.01.2026 wie folgt geändert:
I.
Anlage: Mietpreistarif
Für die Inanspruchnahme der Robert Wolff-Halle werden folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:
1. Miete
1.1 Benutzung durch ortsansässige Benutzer
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Räumlichkeiten |
Miete/Tag |
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Halle |
120,00 € |
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Mehrzwecktrakt |
50,00 € |
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Foyer |
35,00 € |
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Küche Mehrzwecktrakt |
25,00 € |
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Küche Foyer |
20,00 € |
1.2 Benutzung durch auswärtige Benutzer
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Räumlichkeiten |
Miete/Tag |
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Halle |
240,00 € |
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Mehrzwecktrakt |
100,00 € |
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Foyer |
70,00 € |
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Küche Mehrzwecktrakt |
50,00 € |
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Küche Foyer |
40,00 € |
1.3 Sportliche Benutzung durch auswärtige Sportorganisationen
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Benutzungsdauer |
Miete(inkl. Betriebskosten) |
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Bis zu 4 Stunden |
50,00 € |
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Bis zu 8 Stunden |
75,00 € |
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Jede weitere angefangene Stunde |
15,00 € |
2. Nebenkosten
2.1 Betriebskostenpauschalen für den Zeitraum Oktober bis April
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Räumlichkeiten |
Pauschale/Tag |
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Halle |
50,00 € |
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Mehrzwecktrakt |
20,00 € |
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Foyer |
20,00 € |
2.2 Gewinnbeteiligung
Die Abrechnung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Veranstaltung unaufgefordert vorzulegen.
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Veranstaltung / Benutzung |
Gewinnbeteiligung |
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Sporthalle |
10 % |
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Mehrzwecktrakt |
8 % |
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Foyer |
7 % |
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Kirmes und Karneval |
5 % |
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Sportbetrieb Weiberner Vereinen |
5 % |
2.3 Standgeld für die Errichtung von Ständen vor der Robert Wolff-Halle
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Stand |
Standgeld/Tag |
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Imbissstand bis 3 m Länge pro Tag |
30,00 € |
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Imbisstand über 3 m Länge pro Tag |
35,00 € |
2.4 Gemeindepersonal
Für den Einsatz von Gemeindepersonal werden die jeweils geltenden Stundensätze abgerechnet.
3. Kostenfreie Benutzung
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3.1 |
Die Robert Wolff-Halle steht dem Schulsport und den Sportorganisationen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kostenfrei zur Verfügung. |
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3.2 |
Der Gemeinderat kann die Entgelte in weiteren Fällen ganz oder teilweise erlassen. |
4. Sonstige Regelungen
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4.1 |
Mehrere gemeinsame Benutzer haften als Gesamtschuldner. |
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4.2 |
Die Ortsgemeinde behält sich die Erhebung einer angemessenen Kaution vor; die Höhe wird im Einzelfall von der Ortsgemeinde festgelegt. |
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4.3 |
Das Entgelt ist nach Aufforderung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal, Niederzissen zu entrichten. |
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4.4 |
Für vorsteuerabzugsberechtigte Benutzer gelten die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
II.
Abschließende Regelungen
Alle übrigen Bestimmungen der Benutzungs- und Mietordnung bleiben unverändert bestehen.
III.
Inkrafttreten
Diese geänderte Benutzungs- und Mietordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Gleichzeitig treten alle bisherigen Fassungen der Anlage Mietpreistarif außer Kraft.

