Weibern / Eifel  2026

Robert Wolff-Halle außen
Robert Wolff-Halle 2026

Die Benutzungs- und Mietordnung der Robert Wolff-Halle Weibern vom 02.08.2001 in der Fassung vom 05.02.2009 einschließlich der Anlage Mietpreistarif in der Fassung vom 25.01.2022 wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.01.2026 wie folgt geändert: 

I.

Anlage: Mietpreistarif

Für die Inanspruchnahme der Robert Wolff-Halle werden folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:

1. Miete

1.1 Benutzung durch ortsansässige Benutzer

Räumlichkeiten

Miete/Tag

Halle

120,00 €

Mehrzwecktrakt

50,00 €

Foyer

35,00 €

Küche Mehrzwecktrakt

25,00 €

Küche Foyer

20,00 €

1.2 Benutzung durch auswärtige Benutzer

Räumlichkeiten

Miete/Tag

Halle

240,00 €

Mehrzwecktrakt

100,00 €

Foyer

70,00 €

Küche Mehrzwecktrakt

50,00 €

Küche Foyer

40,00 €

1.3 Sportliche Benutzung durch auswärtige Sportorganisationen

Benutzungsdauer

Miete(inkl. Betriebskosten)

Bis zu 4 Stunden

50,00 €

Bis zu 8 Stunden

75,00 €

Jede weitere angefangene Stunde

15,00 €

2. Nebenkosten

2.1 Betriebskostenpauschalen für den Zeitraum Oktober bis April

Räumlichkeiten

Pauschale/Tag

Halle

50,00 €

Mehrzwecktrakt

20,00 €

Foyer

20,00 €

2.2 Gewinnbeteiligung

Die Abrechnung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Veranstaltung unaufgefordert vorzulegen.

Veranstaltung / Benutzung

Gewinnbeteiligung

Sporthalle

10 %

Mehrzwecktrakt

8 %

Foyer

7 %

Kirmes und Karneval

5 %

Sportbetrieb Weiberner Vereinen

5 %

2.3 Standgeld für die Errichtung von Ständen vor der Robert Wolff-Halle

Stand

Standgeld/Tag

Imbissstand bis 3 m Länge pro Tag

30,00 €

Imbisstand über 3 m Länge pro Tag

35,00 €

2.4 Gemeindepersonal

Für den Einsatz von Gemeindepersonal werden die jeweils geltenden Stundensätze abgerechnet.

3. Kostenfreie Benutzung

3.1

Die Robert Wolff-Halle steht dem Schulsport und den Sportorganisationen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kostenfrei zur Verfügung.

3.2

Der Gemeinderat kann die Entgelte in weiteren Fällen ganz oder teilweise erlassen.

4. Sonstige Regelungen

4.1

Mehrere gemeinsame Benutzer haften als Gesamtschuldner.

4.2

Die Ortsgemeinde behält sich die Erhebung einer angemessenen Kaution vor; die Höhe wird im Einzelfall von der Ortsgemeinde festgelegt.

4.3

Das Entgelt ist nach Aufforderung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal, Niederzissen zu entrichten.

4.4

Für vorsteuerabzugsberechtigte Benutzer gelten die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II.

Abschließende Regelungen

Alle übrigen Bestimmungen der Benutzungs- und Mietordnung bleiben unverändert bestehen.

III.

Inkrafttreten

Diese geänderte Benutzungs- und Mietordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Gleichzeitig treten alle bisherigen Fassungen der Anlage Mietpreistarif außer Kraft.

Weibern, 09.02.2026
Ortsgemeinde Weibern
Gez. Florian Müller
Ortsbürgermeister

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56745 Weibern, Bahnhofstraße 98

Tel. 02655 / 962615

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